Konfessionelle Kooperation, Islamischer Religionsunterricht und Ethik

Der BKRG begrüßt die Initiative der Deutschen Bischofskonferenz, der Kooperation von Evangelischem und Katholischem Religionsunterricht größere Spielräume zu eröffnen. Dieser längst überfällige Schritt wird dem ökumenischen Geist gerecht, der auf vielen kirchlichen Ebenen in Deutschland schon lange selbstverständlich ist und sich in gemeinsamem Handeln äußert. Eine Kernkompetenz, die der Religionsunterricht vermittelt, ist die Dialogfähigkeit. Im konfessionell-kooperativen Religionsunterricht wird diese Kompetenz nicht nur erworben, sondern auch praktiziert. Schule wird zum Ort interkonfessioneller Kommunikation. Diese Entwicklung darf vor anderen Religionen und Weltanschauungen jedoch nicht Halt machen.

Der BKRG unterstützt daher die Bemühungen der Bundesländer um die Einführung eines Islamischen Religionsunterrichts in gemeinsamer Verantwortung von Staat und Religionsgemeinschaft gemäß Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes. Ebenso ist die Stärkung von Fächern wie Ethik oder Praktische Philosophie zu unterstützen, die religiös nicht gebundene Schülerinnen und Schüler ansprechen. Die Existenz dieser unterschiedlichen Fächer im Fächerkanon der Schule sind Zeichen der weltanschaulichen Pluralität in Deutschland und zugleich der weltanschaulichen Neutralität des Staates. Sie sollten auch beispielhaft dafür sein, wie der Dialog zwischen Religionen und Weltanschauungen gelingen kann.

Ein Positionspapier des Mainzer Diözesanverbandes zur konfessionellen Kooperation wurde auf der Mitgliederversammlung 2018 einstimmig verabschiedet: Positionspapier Mainz 2018