Die Verbandsstruktur

Die Struktur des Bundesverband der katholischen Religionslehrer und -lehrerinnen an Gymnasien e. V. (BKRG)

  1. Die Diözesanverbände der katholischen Religionslehrer/innen an Gymnasien wirken in den jeweiligen Diözesen in der Regel als eingetragene Vereine. Sie sind selbständig, d.h. die übergeordneten Verbände sind ihnen gegenüber nicht weisungsbefugt. Diözesanverbände bestehen zur Zeit in den Bistümern der alten Bundesländer mit Ausnahme der (Erz-)Diözesen Hamburg, Limburg  und Freiburg; in  Freiburg sind die Religionslehrer aller Schulformen in einem Verband vereinigt, der seit 2018 auch Mitglied im BKRG ist; in Hamburg gibt es wie in den ostdeutschen Bistümern nur wenige Religionslehrer.
  2. Die Diözesanverbände haben sich in Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zu Landesverbänden zusammengeschlossen.
  3. Die Diözesanverbände und die Landesverbände haben sich zum „Bundesverband der katholischen Religionslehrer und -lehrerinnen an Gymnasien e.V.“ (BKRG) zusammengeschlossen. Zur Mitgliederversammlung gehören je ein Vertreter der Diözesanverbände und Landesverbände, der Vorstand sowie der jeweilige Vorsitzende der Kommission „Schule und Erziehung“ der Deutschen Bischofskonferenz. Zur Zeit vertritt der BKRG ca. 3.000 Religionslehrerinnen und -lehrer.
  4. Die folgenden katholischen Religionslehrerverbände sind in der Bundeskonferenz katholischer Religionslehrerverbände (BKR)organisiert:
    • BKRG (Bundesverband der katholischen Religionslehrer und -lehrerinnen an Gymnasien)
    • VKR (Bundesverband katholischer Religionslehrer an Berufsbildenden Schulen)
    • VKRF (Verband katholischer Religionslehrerinnen und -lehrer in der Erzdiözese Freiburg)
    • Der Deutsche Katechetenverein (dkv) ist regelmäßiger Gast, wie auch die BKR laut Satzung Gast beim dkv ist.