Der Bundesverband der katholischen Religionslehrerinnen und -lehrer an Gymnasien (BKRG) und der Verband der katholischen Religionslehrerinnen und -lehrer an berufsbildenden Schulen (VKR)nehmen das Vorhaben des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz zur Konzentration der Priesterausbildung in Deutschland mit großem Bedauern zur Kenntnis.
Gemäß staatskirchenrechtlicher Regelungen ist die Existenz von katholisch-theologischen Fakultäten an den Zweck der Priesterausbildung gebunden. Dort studieren in der Mehrheit jedoch auch junge Frauen und Männer, die später an einer der vielen Schulformen Religionsunterricht erteilen werden.
Wir möchten unsere große Befürchtung zum Ausdruck bringen, dass mit der geplanten Reduzierung auf drei Standorte auch eine Reduzierung der Ausbildungsstätten für zukünftige Religionslehrerinnen und -lehrer verbunden sein wird.
Wir befürchten, dass motivierte Abiturientinnen und Abiturienten das Theologiestudium nicht auf-nehmen, da sie auf wenige Studienorte festgelegt werden sowie das passende weitere Fach zum Lehramtsstudium nicht erhalten.
In unseren Stellungnahmen weisen wir immer wieder darauf hin, wie wichtig der theologisch legitimierte und fundierte Religionsunterricht für die Lebensgestaltung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist.
Der Religionsunterricht trägt zur Entwicklung von solidarischem und subsidiärem Engagement in der Kirche bei, nicht zuletzt aber auch zum Handeln in christlicher Verantwortung im zukünftigen Beruf und in der Familie.
Kirche und Schule brauchen einen hoch qualifizierten Nachwuchs an Studierenden des Lehramts, die an einer Universität mit ausgebauter theologischer Fakultät den interdisziplinären wissenschaftlichen Diskurs zu führen erlernt haben. So kann der katholische Religionsunterricht weiterhin sinnstiftend erteilt werden.
Daher schließen wir uns der Argumentation von Georg Essen in der Herder Korrespondenz 2/2021 an und plädieren insbesondere für
- die Beibehaltung der Ausbildung von Priestern an den staatlichen Universitäten
- die Neufassung und Ausweitung der Zweckbestimmung einer theologischen Fakultät im Hinblick auf die Ausbildung von Theologinnen und Theologen aller Studiengänge (siehe Lex Bochum).
Die katholischen theologischen Fakultäten tragen maßgeblich zum Wissenschaftsdiskurs an den deutschen Universitäten bei. Diese an vielen Standorten zu schließen, würde zur Verarmung in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung führen, vor allem in Bezug auf Fragen von Religion, Sinn und Moral. Auch die Theologie profitiert vom Diskurs mit den anderen Wissenschaften.
Wir sehen ein großes Potential im interdisziplinären und dialogischen Studium von allen, die in Kirche und Schule tätig sein werden, nicht zuletzt im gemeinsamen Erschließen von (religions-) pädagogischen und entwicklungspsychologischen Begründungszusammenhängen, sowohl im Blick auf die Arbeit mit jungen Menschen in der Schule als auch in der kirchlichen Jugendarbeit und Katechese.
Wir bitten die Deutsche Bischofskonferenz, bei allen Beratungen und Entscheidungen die Relevanz aller theologischen Ausbildungsstätten zur Qualifizierung theologischen Nachwuchses für Kirche, Schule und Gesellschaft im Blick zu behalten.
29. März 2021
Gabriele Klingberg Birgit van Elten
BKRG-Vorsitzende VKR-Vorsitzende