Die dritte Synodalversammlung, an der ich dieses Mal digital teilgenommen habe, hat gerade geendet. Wieder ging es um zahlreiche Textvorlagen. Doch war es insofern eine „Entscheidungssitzung“ als dass erstmalig Texte in zweiter Lesung vorgelegt, debattiert und beschlossen wurden.
Dabei handelte es sich zunächst um den Orientierungstext des Präsidiums, der die theologischen Grundsynodallinien für alle Reformideen darstellt. Inhaltlich bildet er ab, aus welchen Quellen die Kirche ihre Glaubenswahrheiten schöpft: neben Bibel, Tradition und Lehramt werden die Theologie, die „Zeichen der Zeit“ und der „Glaubenssinn des Volkes Gottes“ genannt.
Weiterhin wurden in zweiter Lesung der Grundlagentext und ein Handlungstext des Forums Macht und Gewaltenteilung in der Kirche beraten. Im Grundlagentext zum Thema „Macht in der Kirche“ ist eine Beteiligung der Laien zentral. Gemäß demokratischer Prinzipien sollen ihnen mehr Mitspracherechte eingeräumt und die Kirche zu einer Institution synodaler Form werden. Konkretisiert wird dies im Handlungstext zur Bischofsbestellung bei der Auswahl der Kandidaten zusammen mit dem Domkapitel.
Die Debatte der drei Texte verlief offen und durchaus kontrovers, auch mit klaren, unterstützenden Stellungnahmen von Bischöfen. Dass alle drei Texte mit der erforderlichen Mehrheit verabschiedet wurden, ist ein erster Erfolg der Synodalversammlung und eine gute Grundlage für weitere Entscheidungen.
Die elf weiteren Texte in erster Lesung befassten sich u.a. mit den Themenbereichen Sexualmoral, Zulassung von Frauen zu Weiheämtern, Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts.
Angesichts des Priestermangels und aufgrund von Äußerungen bei der Weltbischofssynode 2019 könnte sich bzgl. des Themas Zölibat vielleicht etwas bewegen. Ähnlich sieht es wohl auch für das Diakonat der Frau aus. Bei den Beschlüssen zur Sexualität ist eine römische Akzeptanz schwierig, vielleicht gar aussichtslos. Hier wird es interessant, welche oder ob Resonanz auf die angekündigten Segensfeiern in verschiedenen Bistümern aus Rom kommen wird.
Bei Änderungen im kirchlichen Arbeitsrecht hingegen ist keine vatikanische Mitsprache notwendig und hier können wir – hoffentlich – mit konkreten Entscheidungen rechnen.
Rückblickend geben die beschlossenen Texte Grund zur Hoffnung und sind Grundlage für ein erfolg-reiches Weitergehen auf dem Synodalen Weg. Meine Euphorie hält sich jedoch in Grenzen, denn nun müssen die Beschlüsse in Taten umgesetzt werden und den Willen zu Reformen „beweisen“.
Über die „heißen Eisen“ werden wir auf der nächsten Synodalversammlung im September abstimmen. Da rechne ich mit ausgiebigen kontroversen Debatten und bin gespannt auf die Abstimmungen.
Mit herzlichen Grüßen
Gabriele Klingberg
Bundesvorsitzende