ZdK und Bischofskonferenz verabschieden Erklärungen für einen zukunftsfähigen Religionsunterricht ( 2017)

Erklärung des ZDK:

Für eine Stärkung des konfessionellen Religionsunterrichts und seine Weiterentwicklung durch ökumenische Kooperation und interreligiösen Austausch setzt sich das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) in einer am Samstag, dem 6. Mai 2017, in Berlin verabschiedeten Erklärung ein. Es unterstützt damit ausdrücklich die von der Deutschen Bischofskonferenz vorgelegten Rahmenempfehlungen für die Diözesen.

Grundsätzlich sei Religionsunterricht nötiger denn je, betont das ZdK, denn zu der religiösen Pluralitätsfähigkeit, die heute so dringend erforderlich sei, und zum Verständnis der eigenen Kultur verhelfe nicht religiöse Ignoranz, sondern religiöses Wissen und religiöse Erfahrung sowie ein reflektierter eigener Standpunkt. Der Religionsunterricht „leistet so in einer pluralen Gesellschaft einen wichtigen Beitrag zur Identitätsbildung und zum gegenseitigen Verständnis“, heißt es in der Erklärung mit dem Titel „Für einen zukunftsfähigen Religionsunterricht – konfessionell, kooperativ, dialogisch“.

Zwar sei der Religionsunterricht grundgesetzlich abgesichert, dieses Recht müsse in der Praxis aber auch realisiert werden. Die Situation des Religionsunterrichts sei regional und schulspezifisch sehr unterschiedlich, erläutert die ZdK-Erklärung. Häufig sei ein konfessioneller Religionsunterricht, der in allen Schulformen und Jahrgangsstufen durchgeführt wird und dabei die konfessionelle Einheit von Schülern, Lehrern und dem Unterrichtsstoff aufrechterhält, nicht mehr möglich.

Deshalb setzt sich das ZdK für klare Rahmenbedingungen zur Weiterentwicklung des konfessionellen Religionsunterrichts durch ökumenische Kooperationen ein. Es handele sich dabei nicht um einen überkonfessionell christlichen Religionsunterricht, sondern um einen kooperativen katholischen oder evangelischen Religionsunterricht. Dafür seien sowohl schulorganisatorische, als auch religionsdidaktische Veränderungen notwendig, die verstärkt Gemeinsamkeiten zwischen den beiden Konfessionen herausarbeiteten, aber auch Unterschieden differenziert gerecht würden.

Das ZdK unterstützt diese dringend notwendige Entwicklung und fordert die Diözesen auf, bald entsprechende Vereinbarungen mit den evangelischen Landeskirchen zu treffen. Es gehe nicht darum, ein bundesweit einheitliches Kooperationsmodell zu etablieren, sondern für die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort passgenaue, gelingende Kooperationsformen zu entwickeln und auszubauen.

Neben der evangelisch-katholischen Kooperation ist nach Überzeugung des Zentralkomitees auch die Zusammenarbeit mit dem Religionsunterricht anderer christlicher Konfessionen auszuweiten. Darüber sollten auch Formen des Dialogs mit dem Religionsunterricht anderer Religionen ausgebaut werden.

(Den Wortlaut der Erklärung finden Sie  auf  www.zdk.de)

 

Deutsche Bischofskonferenz veröffentlicht Erklärung „Die Zukunft des konfessionellen Religionsunterrichts“

Die Deutsche Bischofskonferenz veröffentlicht heute (16. Dezember 2016) die Erklärung „Die Zukunft des konfessionellen Religionsunterrichts. Empfehlungen für die Kooperation des katholischen mit dem evangelischen Religionsunterricht“, in der Empfehlungen für die Kooperation des katholischen mit dem evangelischen Religionsunterricht gegeben werden. Damit nehmen die deutschen Bischöfe 20 Jahre nach dem Dokument „Die bildende Kraft des Religionsunterrichts“ (1996) und gut zehn Jahre nach „Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen“ (2005) erneut zu Grundfragen des schulischen Religionsunterrichts Stellung.

Die Erklärung skizziert zunächst Aufgaben und Ziele des katholischen Religionsunterrichts als eines konfessionellen Unterrichts, der in ökumenischer Offenheit erteilt wird. Der konfessionelle Religionsunterricht zielt über die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten im Umgang mit dem christlichen Glauben und anderen Religionen auf die Entwicklung religiöser Orientierungsfähigkeit im persönlichen und gesellschaftlichen Leben. In der Auseinandersetzung mit dem Wahrheitsanspruch und der existenziellen, die Lebensgestaltung herausfordernden Bedeutung des christlichen Glaubens können die Schüler ihre eigenen religiösen und moralischen Überzeugungen prüfen, gegebenenfalls revidieren und weiterentwickeln.

Zum katholischen Verständnis von Konfession gehört die Offenheit für andere Konfessionen und Religionen und die hierfür notwendige Dialogbereitschaft. Der Religionsunterricht fördert daher die Entwicklung einer gesprächsfähigen Identität, die die Fähigkeit und Bereitschaft, eine religiöse Überzeugung auszubilden und zu vertreten, ebenso umfasst wie die Fähigkeit und Bereitschaft, sich mit Anders- und Nicht-Gläubigen zu verständigen. Ein katholischer Religionsunterricht in ökumenischem Geist ist grundsätzlich offen für die Kooperation mit dem evangelischen Religionsunterricht.

„Für die Zukunft des konfessionellen Religionsunterrichts ist die Kooperation beider Fächer von großer Bedeutung“, erklärt der Vorsitzende der Kommission für Erziehung und Schule, Erzbischof Hans-Josef Becker (Paderborn). Zum einen werde in vielen Regionen die parallele Einrichtung von katholischen und evangelischen Lerngruppen nicht mehr möglich sein, weil die Zahl der katholischen oder evangelischen Schüler dafür zu gering ist. Zum anderen hätten die Erfahrungen in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Teilen von Nordrhein-Westfalen gezeigt, dass eine erweiterte Kooperation, die die Einrichtung gemischt-konfessioneller Lerngruppen ermöglicht, sinnvoll ist. „Entscheidend ist dabei“, so Erzbischof Becker weiter, „dass die Kooperation nicht nur organisatorisch geregelt, sondern auch religionspädagogisch gestaltet wird“.

Im vierten Kapitel der Publikation werden daher auf der Grundlage theologischer Überlegungen zur Ökumene religionspädagogische Empfehlungen gegeben und rechtliche Eckpunkte in Erinnerung gerufen. Die Empfehlungen beziehen sich auf die Ziele der Kooperation, auf die Entwicklung einer Religionsdidaktik und auf die Anforderungen, die ein kooperativer Unterricht an die Religionslehrer stellt. Es wird deutlich, dass die Kooperation von katholischem und evangelischem Religionsunterricht nicht mit einem überkonfessionellen Religionsunterricht verwechselt werden darf. „Ziel der Kooperation beider Fächer ist es vielmehr“, betont Erzbischof Becker, „dass die Schüler zu einem besseren Verständnis konfessioneller Gemeinsamkeiten und Unterschiede gelangen und dabei auch die Frage nach der Zugehörigkeit zur katholischen oder evangelischen Kirche und ihre Bedeutung für das eigene Leben bedenken“.

Die Bischöfe beschränken sich bewusst auf Empfehlungen, weil angesichts der regionalen Unterschiede ein bundeseinheitliches Modell der Kooperation nicht sinnvoll erscheint. Die Empfehlungen sind eine Orientierungshilfe für die Entwicklung von Modellen der Kooperation, die den jeweiligen regionalen Gegebenheiten gerecht werden.

In den rechtlichen Eckpunkten wird schließlich der durch das Grundgesetz (Art. 7 Abs. 3), die Verfassungen der Länder und die Staatskirchenverträge festgelegte Rahmen aufgezeigt, innerhalb dessen Regelungen zur Kooperation von katholischem und evangelischem Religionsunterricht getroffen werden können.

Hinweis:

Das Wort der Bischöfe „Die Zukunft des konfessionellen Religionsunterrichts. Empfehlungen für die Kooperation des katholischen mit dem evangelischen Religionsunterricht“ (Die deutschen Bischöfe, Nr. 103), kann in der Rubrik „Veröffentlichungen“ als Broschüre bestellt oder als pdf-Datei heruntergeladen werden